Beförderungsbedingungen Winter

Feuerkogel Seilbahn

Alle Preise werden in Euro angegeben. 

Jahrgangsbestimmungen: 
Kinder Jahrgang 2007 oder jünger erhalten einen Freipass. 
Kinder: Jahrgang 1997 bis 2006. 
Jugend: Jahrgang 1994, 1995, 1996. 
Senioren: Jahrgang 1953 und älter. (Lichtbildausweis erforderlich).

Familienskipässe: Familienkarte bei geschlossenem Kartenkauf einer Familie. Wenn für die beiden ältesten Kinder und mindestens einen Elternteil ein Skipass gekauft wird, erhält das dritte und jedes weitere Kind einen kostenlosen Skipass für die gleiche Laufzeit. 
Bitte weisen Sie Ihre Familienzusammengehörigkeit nach: mittels Familienpass (Österreich) oder Kindergeldbescheid (Deutschland) oder Meldezettel/Haushaltsbestätigung. Haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Ausweis weder Kinderfreipässe, noch Ermäßigungen gewährt werden können. 

Lichtbild: Ab dem 3-Tages-Skipass werden digitale Fotos kostenlos an der Kassa erfasst. 

Preise: Bei Saisonüberschneidung wird ein Mischpreis berechnet. Informationen über zusätzliche Skipassangebote erhalten Sie an den Liftkassen. 

Zahlungsarten: Wir akzeptieren Bargeld in Euro, Maestro, EC-Card, Eurocard, Visa, American Express und Diners. 

Keycards: Alle Skipässe werden auf Keycards (wieder verwendbare, berührungslose Datenträger) ausgegeben. Keycard in der linken Jacken- oder Hosentasche einstecken. Kaution: Euro 2,-. Die Rückgabe der unbeschädigten Keycards ist an allen Kassen möglich. Keine Akzeptanz sonstiger Datenträger. 

Rechtliches: Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Skikarten berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Missbrauchsregelung: Jede missbräuchliche Verwendung von Skitickets einschließlich einer Verwendung durch Dritte wird geahndet und hat den Entzug des Skipasses und den Beförderungsausschluss zur Folge. Zudem ist ein Bußgeld von mindestens Euro 70,- und das Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif zu bezahlen. Der Versuch, einen Skipass an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Strafanzeige vorbehalten! 

Skipass-Rückvergütung bei einem Skiunfall
Bei einem Skiunfall erfolgt die Rückvergütung nur dann, wenn der Skipass an einer unserer Kassen hinterlegt wurde. Als Benützungsdauer gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zur Hinterlegung. Ein ärztliches Attest ist bei der Bargeldrückgabe mitzubringen. Für Familienmitglieder, die mit dem Verletzten vorzeitig abreisen, kann kein Bargeldersatz geleistet werden. Bei Krankheit erfolgt, auch wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird, keine Rückvergütung.

Skipässe sind nicht übertragbar
Verlorene oder vergessene Skipässe können nicht ersetzt werden. Schlechtwetter, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen oder Sperrung von Skiabfahrten stellen keinen Anspruch auf Rückerstattung und Verlängerung dar. Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.

Kontrollen
Fahrausweise werden regelmäßig nach dem Drehkreuz kontrolliert. Bei Missbrauch erfolgt ausnahmslos der Entzug des Skipasses sowie eine Anzeige.

Beförderungsbedingungen
Bitte beachten Sie Beförderungsbedingungen der einzelnen Liftanlagen (Aushang an den Kassen bzw. Liftanlagen).

Pistenunfälle
Für Bergungen nach Pistenunfällen ist ein Bergungskostenbeitrag zu leisten.

Warnhinweise auf der Piste

Lawinengefahr Pistengeräte Fahren Abseits

Lawinengefahr: Die Lawinentafel warnt vor allgemeinen oder örtlichen permanenten oder akuten Lawinengefahren im freien Gelände.

Pistengeräte:
Pistengeräte im Einsatz. Letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes beachten.

Fahren abseits der Pisten:
Das Befahren von Waldflächen, Jungkulturen und Kahlschlägen außerhalb der markierten Skiabfahrten ist wegen Aufforstung strengstens verboten! Zuwider handelnde Personen werden nach dem Forstgesetz bestraft.

Skibusverbindungen: Bitte beachten Sie die letzten Skibusverbindungen. Fahrpläne erhalten Sie kostenlos an den Talstationen der Lifte.